Was es nach bestandener Prüfung zu beachten gilt ?
- Der TÜV-Prüfer händigt nach Bestehen der praktischen Prüfung eine Prüfbescheinigung aus
- Da sich auf der Prüfbescheinigung kein Lichtbild befindet, ist zwingend ein Ausweisdokument zu jeder Fahrt mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, o. ä.)
- Es darf nur mit den Personen gefahren werden, die auch auf der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt sind.
- Mit der Prüfbescheinigung darf nur innerhalb Deutschland und in Österreich gefahren werden.
- Mit dem 18. Geburtstag darf man mit der Prüfbescheinigung noch 3 Monate (jetzt auch ohne Begleitperson) weiterfahren. Innerhalb dieser 3 Monate muss die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
- Ist man 18 Jahre alt, darf man mit der Prüfbescheinigung alleine nicht mehr in Österreich fahren.