Führerschein mit 17

Informationen für den FAHRSCHÜLER:

  • Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre.
  • Eine Anmeldung in der Fahrschule kann bereits mit 16 1/2 Jahren erfolgen
  • Zustimmung BEIDER Erziehungsberechtigen Personen zur Teilnahme am begleiteten Fahren UND zu jeder einzelnen Begleitperson
  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und BE ist mit BF17 möglich.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Begleitpersonen müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten und dürfen nicht unter Drogeneinfluß stehen.
  • Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzt ist egal. Sie darf auch auf der Rückbank sitzen.
  • ACHTUNG: Begleitpersonen dürfen auf keinen Fall in das Fahrgeschehen aktiv eingreifen!
Was es nach bestandener Prüfung zu beachten gilt ?
  • Der TÜV-Prüfer händigt nach Bestehen der praktischen Prüfung eine Prüfbescheinigung aus
  • Da sich auf der Prüfbescheinigung kein Lichtbild befindet, ist zwingend ein Ausweisdokument zu jeder Fahrt mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, o. ä.)
  • Es darf nur mit den Personen gefahren werden, die auch auf der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt sind.
  • Mit der Prüfbescheinigung darf nur innerhalb Deutschland und in Österreich gefahren werden.
  • Mit dem 18. Geburtstag darf man mit der Prüfbescheinigung noch 3 Monate (jetzt auch ohne Begleitperson) weiterfahren. Innerhalb dieser 3 Monate muss die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
  • Ist man 18 Jahre alt, darf man mit der Prüfbescheinigung alleine nicht mehr in Österreich fahren.